BVfK - Wochenendticker 19. Januar 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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DAT-Report 2019: 90 % der Neu- und 93 % der Gebrauchtwagenkäufer wollen nicht auf Automobilität verzichten.

 

Bericht Oldtimermesse Maastricht.

Neue Informationen unserer Kooperationspartner:

Bank 11:  neue “Premium Plus” Kondition als neue Basiskondition für BVfK-Mitglieder.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

VSW mahnt Geländewagenangebote ab: Falsche Rubrik und Nichterfüllung der gesetzlichen Definition werden angegriffen!

 

Neues zum Thema "Ort der Nacherfüllung und  Transportkostenvorschuss":  Kein Vorschuss bei angebotener Abholung des Fahrzeugs.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Passwort-Sammlung mit 773 Millionen Online-Konten im Netz aufgetaucht.

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das Automobil-Jahr beginnt traditionsgemäß mit der Präsentation des DAT-Reports in Berlin. Er spiegelt alle wichtigen Fragen und Aspekte des Autokaufs und Werkstattbesuchs vornehmlich aus Sicht des Endverbrauchers wieder.

Nie wurde den Ergebnissen mit größerer Spannung entgegengesehen, als nach dem dritten Jahr der Dieselkrise, der Dauerthematisierung Elektromobilität und der fortschreitenden Entwicklung des automatisierten Fahrens.

Beruhigend ist festzustellen, dass 94 % der Neu- und 93 % der Gebrauchtwagenkäufer nicht auf Automobilität verzichten wollen. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn immer weniger junge Menschen machen den Führerschein. Dies betrifft insbesondere solche, die in städtischen Regionen leben. Der Pkw-Bestand in Deutschland beträgt 46,5 Millionen, damit kommt statistisch auf etwa jeden zweiten Einwohner ein Fahrzeug.

Die Rolle der Frauen bei der Autokaufentscheidung hat deutlich zugenommen hat. 53 % / 49 % von ihnen entscheiden sogar alleine über den Autokauf, während es bei den Männern nur 44 % / 49 % sind (Neuwagen / Gebrauchtwagen)

 

Bemerkenswert auch die Entwicklung der durchschnittlich gezahlten Kaufpreise. Lag dieser bei Gebrauchtwagen im Jahr 2009 noch bei 8.590 €, so kletterte er im vergangenen Jahr auf 11.780 € (Bild oben: Dr. Martin Endlein, DAT-Leiter Unternehmenskommunikation). Bei den Neuwagen entwickelten sich die Preise im gleichen Zeitraum von 22.520 € auf 31.130 €. 

Die Zahl der Neuzulassungen lag unverändert zum Vorjahr bei 3,44 Millionen Fahrzeugen hingegen sie bei den Besitzumschreibungen von 7,3 auf 7,19 Millionen gesunken ist. 

Interessant auch die Bezugswege: Laut DAT entschieden sich lediglich 4 % der Neuwagenkäufer für einen so genannten Re-Import. Diese Zahl weicht allerdings mit den Beobachtungen des BVfK deutlich ab. 

Die knapp 7,2 Millionen Gebrauchtwagen wurden zu 51 % vom Markenhandel verkauft, zu 33 % über den Privatmarkt und zu 16 % über den freien Handel, wobei der Anteil des freien Handels bei den über sechs Jahre alten Gebrauchtwagen bei 26 % und der des Vertragshandels bei nur 22 % liegt.

Die spannende Frage: Was ist mit dem Diesel?  Hier gelangen die Statistiker leider an ihre Grenzen, denn der Durchschnittspreis gebrauchter Diesel ist sogar gestiegen, da dieser verstärkt durch Fahrzeuge geprägt wurde, die dem Markt durch Verschrottung entzogen wurden. Der Marktanteil von gebrauchten Dieselfahrzeugen sank auf 32 %. Den Vorträgen und Diskussionen am Rande der Veranstaltung war jedoch deutlicher Optimismus hinsichtlich steigender Diesel-Nachfrage und in Folge stabilisierender Preise zu entnehmen. 

Es ging beim DAT-Report 2019 auch um viele weitere wichtige Informationen, die für die konzeptionelle Ausrichtung eines Automobilbetriebs von großer Bedeutung sein können. 

Es sind mehr Käufer vom Gebrauchtwagen zum Neuwagen (27 %) als vom Neuwagen zum Gebrauchtwagen (16 %) „gewandert“. 

Ihr altes Fahrzeug haben 50 % / 35 % beim Vertragshändler und 0 % / 3 % beim freien Händler in Zahlung gegeben. Beim freien Verkauf verteilen sich die Anteile zu 5% / 4 % auf Vertragshändler, zu 2% / 4 % auf freie Händler, zu 18% / 33 % auf Privatpersonen und überraschenderweise nur zu 0% / 1 % auf Ankaufsplattformen (Neuwagenkäufer/Gebrauchtwagenkäufer).

Welche Rolle spielen die Internetbörsen beim Autokauf?  81 % haben eine Gebrauchtwagenbörse besucht, 42 % davon haben dort ein Auto gefunden und erworben. Insgesamt wurden 27 % der Gebrauchtwagen über das Internet erworben.

Wie verteilen sich die Pkw-Neuzulassungen? 48 % entschieden sich für ein Lagerfahrzeug, 52 % haben ihr Auto individuell konfiguriert.

Der DAT-Report berichtet seit 1974 über Autokauf und Werkstattverhalten aus Sicht des Endverbrauchers und ist seitdem Quelle für Informationen zum Verbraucherverhalten rund um den Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf sowie das Werkstattgeschäft. Er gilt als Standardwerk der Automobilbranche und gibt Jahr für Jahr exakte Auskünfte über die automobilen Befindlichkeiten in Deutschland.

Ihr BVfK war auch 2019 direkt dabei, um Sie aus erster Hand zu informieren. Daher erschallt diesmal aus Berlin der Ruf:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Wer sämtliche DAT-Informationen, wie zum Beispiel über die Entwicklung der Gebrauchtwagengarantien, die Bewertungskriterien der Käufer, Autofinanzierung, Probefahrt, Ankaufsplattformen, unterschiedliches Käuferverhalten usw. studieren möchte, kann den DAT-Report 2019 Ende Februar (kW 9) kostenpflichtig über den Webshop des Zentralverbandes des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) bestellen.

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Bericht  Oldtimermesse Maastricht

Vom 10. bis 13. Januar 2019 fand in Maastricht wieder die InterClassics Maastricht statt. Die 26. Ausgabe der ersten Messe der Saison 2019 lockte ca. 34.000 Besucher an. Die InterClassics Maastricht darf sich inzwischen zur erlesenen Gruppe der führenden Oldtimer-Messen in Europa zählen. In diesem Jahr stand die italienische Marke Lancia im Mittelpunkt der Messe. Die Preise für Young- und Oldtimer – und das war deutlich zu vernehmen – sind gewaltig gefallen. So konnte man z.B. gute Mercedes Pagoden schon unter 100.000 Euro und gute Jaguar XK150 unter 50.000 Euro finden. Richtig teuer blieben jedoch die Kleinen. Ein Mini Cooper S wurde für 49.000 Euro und ein Messerschmitt Kabinenroller für über 30.000 Euro angeboten.

Insgesamt scheint 2019 ein interessantes Oldtimer Jahr zu werden. Es sind nicht nur gute Vorsätze, sondern auch hoffentlich treffsichere Prognosen angesagt. Die Voraussagen aus der Sicht der Experten sind:

• Gesuchte Klassiker aus den Siebziger- bis Neunzigerjahren werden 2019 an Wert zulegen.

• Vorkriegsautos und Autos der Vierziger- bis Fünfzigerjahre werden weiterhin unter nachlassender Nachfrage und sinkender Bewertungen zu leiden haben

• Einige Oldtimermessen werden 2019 nicht mehr erscheinen.

• Jaguar oder Aston Martin lassen Klassiker neu aufleben. Andere Automobilhersteller werden diesem Vorbild folgen.

• Elektrifizierte Oldtimer werden weiter an Attraktivität gewinnen.

• Die großen Publikumsmessen wie die Techno Classica in Essen oder die Retro Messen werden weiter steigende Besucherzahlen vermelden können. Das Interesse am Thema Oldtimer und Youngtimer bleibt ungebrochen.

Wir werden Ende 2019 schauen, wie falsch oder richtig unsere Prognosen lagen. Warten wir es ab.

Wolfgang Schreier
BVfK-Oldtimerbeauftragter

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Neue Informationen unserer Kooperationspartner:

Bank 11: neue “Premium Plus” Kondition als neue Basiskondition für BVfK-Mitglieder

Was ist neu?

Das Abschlagsmodell: Je größer bzw. qualitativer das gewählte Versicherungsprodukt ist, desto besser der Händlerzins. Bislang haben wir nur nach RKV oder GAP unterschieden. Ab sofort gibt es im neuen “Abschlagsmodell” auch eine weitere Differenzierung innerhalb dieser Produkte nach der Qualität, d.h. eine RKV mit Arbeitslosigkeit ergibt z.B. einen größeren Zinsabschlag als eine RKV ohne Arbeitslosigkeit, eine GAP60 einen größeren Abschlag als eine GAP36 usw. BVfK-Händler können so wählen, ob sie dadurch ihre Provisionserträge optimieren möchten oder den Zinsvorteil ganz oder teilweise an ihre Kunden weitergeben möchten.

Mehr Flexibilität: Der Mindestfinanzierungsbetrag wurde auf 2.500€ gesenkt (vorher bei den Sonderprogrammen i.d.R. 7.500€). Zudem besteht ab sofort auch die Möglichkeit Caravans bis 120 Monate Laufzeit zu finanzieren (zuvor max. 96 Monate).

Gewohnt einfach: Eine Kondition für alles! Die neue Kondition gilt gleichermaßen für Privat & Gewerbekunden, PKW, Motorräder & Caravan, sowie Neuwagen, Vorführwagen und Gebrauchtwagen. Victor bleibt auch im Abschlagsmodell genauso einfach wie bisher und verarbeitet den Abschlag automatisch und jederzeit transparent, je nach gewähltem Versicherungsprodukt.

Gültigkeit: Die Kondition “Premium Plus” gilt ab dem 15.01.2019 bis auf Weiteres. Der Großteil der BVfK-Händler wird automatisch auf diese neue Kondition umgestellt. Die Konditionsdetails können dem Konditionstableau im BVfK-Mitgliederbereich entnommen werden (Bitte vorher einloggen):

>>>Zu den neuen Bank11 - Sonderkonditionen

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

VSW mahnt Geländewagenangebote ab: Falsche Rubrik und Nichterfüllung der gesetzlichen Definition werden angegriffen!

Der dem BfI nahestehenden Verband sozialer Wettbewerb (VSW) mahnt Kfz-Händler ab, wenn diese u.a. bei mobile.de Fahrzeuge in der Kategorie „Geländewagen/Pickup“ anbieten und diese nicht den gesetzlichen Anforderungen eines Geländefahrzeugs gemäß EG-Richtlinie und StVZO entsprechen. Der gesonderte Hinweis „Frontantrieb“ in der Detailbeschreibung scheint dem VSW hierbei nicht zu genügen.

Der BVfK hatte seine Mitglieder wenige Tage zuvor darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge, die nur von zwei Rädern angetrieben werden, nicht als Geländewagen angeboten werden können. Hierfür sei zumindest ein Allradantrieb erforderlich. Ebenso hat der BVfK gegenüber den großen Kfz-Internetbörsen angeregt, eine gesonderte Kategorie SUV einzuführen, in der auch solche Fahrzeuge platziert werden können, die einem Geländewagen ähnlich sind, jedoch nicht über Allradantrieb verfügen. Mobile.de und Autoscout24 sind dieser Anregung auch sofort gefolgt und bezeichnen die Kategorie nunmehr mit "SUV / Geländewagen".

Dennoch sah sich - oder wurde der VSW veranlasst, innerhalb dieser kurzen Zeit der Umstellung Abmahnungen zu verschicken. Die dabei vom VSW zugrunde gelegte Definition fordert von einem in der Kategorie "Geländewagen" angebotenen Fahrzeug weit mehr, als nur den Allradantrieb. Viele der allradangetriebenen Fahrzeuge, wie etwa BMW X3 fallen nicht unter den gesetzlichen Geländewagenbegriff. Der BVfK rät davon ab, die geforderten Unterlassungserklärungen ohne rechtliche Prüfung und Begleitung zu unterzeichnen. 

Weitere Informationen: rechtsabteilung@bvfk.de

Neues zum Thema "Ort der Nacherfüllung und  Transportkostenvorschuss":  Kein Vorschuss bei angebotener Abholung des Fahrzeugs.

Seit der Gesetzesänderung zur kaufrechtlichen Mängelhaftung, die seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten ist, kann ein Verbraucher von dem Unternehmer für Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 2 und 3 BGB entstehen und die vom Unternehmer zu tragen sind, einen entsprechenden Vorschuss verlangen.

Das OLG Köln hat mit seinem aktuellen Beschluss als erstes OLG den Anspruch eines Verbrauchers auf Transportkostenvorschuss verneint, da der Händler die Abholung des Fahrzeugs angeboten hatte.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein Verbraucher von einem Kfz-Händler ein gebrauchtes Fahrzeug. Durch einen beauftragten Anwalt forderte der Käufer den Händler nach Übergabe zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung auf und verlangte einen entsprechenden Transportkostenvorschuss in Höhe von mehreren Hundert Euro. Der Händler bot daraufhin an, das Fahrzeug selbst beim Käufer abzuholen und bat um Mitteilung eines entsprechenden Abholtermins, einen Vorschuss zahlte er nicht. Der Käufer machte gerichtlich geltend, der Händler habe durch die Nichtzahlung des Vorschusses die Nacherfüllung verweigert.

Das OLG wies, wie bereits die beiden Vorinstanzen, den Anspruch des Käufers auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten zurück. Indem der Käufer dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt, zugleich aber auf einem Transportkostenvorschuss bestanden habe und auf das Angebot des Händlers, das Fahrzeug selbst abzuholen, nicht eingegangen sei, habe er diesem keine ausreichende Nacherfüllungsmöglichkeit eingeräumt. Insbesondere habe der Händler die Nacherfüllung nicht dadurch verweigert, dass er den angeforderten Transportkostenvorschuss nicht überwiesen und stattdessen erklärt habe, er wolle das Fahrzeug selbst abholen bzw. abholen lassen.
(OLG Köln, Beschluss v. 23.10.2018, Az. 16 U 113/18)

BVfK-Anmerkung:

Aus dem genannten Beschluss des OLG Köln wird zunächst deutlich, dass für den Händler grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, dass Fahrzeug im Falle einer Mangelrüge beim Käufer zu Prüfzwecken abzuholen oder zurück zu bringen. Die Selbstabholung durch Händler kann aber unter Kostenaspekten im Einzelfall durchaus eine Alternative, gerade mit Blick auf die o.g. Vorschusszahlung, darstellen.

Da die Rechtsprechung des BGH zwischenzeitlich auch dann ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers bejaht, wenn dieses unter die Bedingung eines Kostenvorschusses gestellt wird, sollte ein solches Begehren nicht pauschal verweigert werden. Denn darin kann möglicherweise eine Verweigerung der Nacherfüllung mit allen nachteiligen Folgen für den Händler gesehen werden.

Ihre BVfK- Rechsabteilung 

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Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

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>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Passwort-Sammlung mit 773 Millionen Online-Konten im Netz aufgetaucht

Eine riesige Sammlung mit Zugangsdaten zu Online-Diensten zirkuliert in Untergrund-Foren. Die Passwörter von Millionen Nutzern sind betroffen.

Troy Hunt, Betreiber der Passwort-Sicherheits-Webseite Have I Been Pwned (HIBP), hat eine riesige Sammlung mit E-Mail-Adressen und geknackten Passwörtern im Netz gefunden. Insgesamt finden sich darin knapp 773 Millionen unterschiedliche E-Mail-Adressen und 21 Millionen unterschiedliche Passwörter.Die Sammlung umfasst insgesamt über eine Milliarde Kombinationen aus beidem. In dem Untergrund-Forum, in dem Hunt ihn entdeckte, wurde der Datensatz unter dem Namen "Collection #1" gehandelt. Die Daten scheinen aus den unterschiedlichsten Quellen zusammengetragen worden zu sein und alle Passwörter liegen im Klartext vor.

Der riesige Fundus aus Passwörtern wurde in Untergrund-Foren angeboten und stand zeitweise frei zum Download im Netz. 

Ursprung der Daten

Laut Hunt haben die Anbieter der Sammlung die Daten so strukturiert, dass sie vor allem für "Credential Stuffing" zu gebrauchen sind. Bei dieser Art Angriff auf eine Webseite versucht der Angreifer nicht das Passwort eines einzelnen Accounts zu knacken, sondern füttert den Login-Mechanismus automatisch mit E-Mail- und Passwort-Kombinationen aus einer großen Liste. Die Listen, die in dem Datenleck enthalten sind, stellen fast 2,7 Milliarden solcher Kombinationen zur Verfügung. Angreifer könnten sie nutzen, um massenweise Konten bei Webdiensten zu übernehmen. Das hat oft Erfolg, da sehr viele Nutzer dieselben Kombinationen von Mailadressen und Passwörtern bei vielen Diensten wiederverwenden.

Hunt hält es für plausibel, dass die Angaben der Verkäufer in dem Untergrund-Forum stimmen und die Daten aus vielen verschiedenen Hacks und Passwort-Leaks aus der Vergangenheit zusammengetragen wurden. Aus der Verzeichnisstruktur des Datensatzes lassen sich Schlüsse über Webseiten ziehen, aus denen die Daten stammen könnten – bei allen diesen Diensten Nachforschungen anzustellen, ob und wann sie gehackt wurden, scheint aber eine fast unlösbare Aufgabe zu sein. Vor allem weil man dafür auf die Kooperation jedes einzelnen Dienstes angewiesen wäre.

Mehr dazu finden Sie hier: https://www.heise.de/security/meldung/Passwort-Sammlung-mit-773-Millionen-Online-Konten-im-Netz-aufgetaucht-4279375.html

Anmerkung BVfK-IT: 

Ob Ihre Daten auch dabei sind können Sie überprüfen. Wie erfahren Sie wenn sie dem obigen Link folgen. Eines ist jedoch sicher, dass die Methoden immer raffinierter werden, wie Kriminelle sich die Daten ahnungsloser Mitmenschen besorgen. Teilweise lassen sich die Täter mehr als ein Jahr Zeit und spähen aus, ob sich das Ziel des Angriffs oder Datendiebstahls auch wirklich lohnt. 

Was Sie tun können um sich zu schützen? 

Egal ob man Ihre Daten klaut um sich damit illegal Geld oder Waren zu beschaffen oder ob man Trojaner in Ihre Systeme einschleust um Bitcoins zu erpressen. Es sind die bekannten Maßnahmen, die jedoch aus Bequemlichkeit oder Unterschätzung der Bedrohung, oftmals in Vergessenheit geraten. Hier ein paar Tipps, wie Sie es den Cyber-Kriminellen zumindest nicht leicht machen:

• Verwenden Sie wenn möglich nie die selben Passwörter für unterschiedliche Online-Konten

• Tippen Sie die URL sensibler Seiten, wie Online-Banking, lieber direkt in Ihre Browserleiste ein und vermeiden Sie die Aufrufe über Suchmaschinenauflistungen.

• Schützen SIe sich vor Spam-Mails und Spoofing und reagieren Sie immer mit Skepsis auf E-Mails mit der Aufforderung, die enthaltenen Links oder Dateianhänge zu öffnen, um so weitere Informationen zu erhalten. Mailabsender-Adressen können täuschend echt gefälscht sein.

• Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig auf externen Datenträgern um im Notfall eine Wiederherstellung Ihrer Daten vornehmen zu können

• Nutzen Sie stets aktuelle Antiviren- und Anti-Maleware-Programme, um Ihre Systeme abzusichern. 

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